Pflegehilfsmittelboxen

Zwei Frauen in roten Jacken stehen hinter einem Apothekentresen und bereiten Rezepttüten mit Medikamenten vor. Im Hintergrund sind Regale mit Akten, Computern und Medikamentenboxen zu sehen.

Kostenfreie Entlastung im Pflegealltag

Die Pflegehilfsmittelbox ist ein monatliches Paket, das alle notwendigen Hilfsmittel für die häusliche Pflege bereitstellt. Grundlage dafür ist § 40 Abs. 2 SGB XI, der den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch festlegt. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einer Höchstgrenze von 40 Euro pro Monat. Bis zur dieser Grenze ist der Service für Sie somit kostenfrei. Typische Inhalte sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Das entlastet Sie spürbar im Pflegealltag, sorgt für mehr Hygiene und erleichtert die Versorgung zu Hause.

Wir liefern, was den Alltag leichter macht

Pflege zu Hause bringt viele Herausforderungen mit sich. Wir unterstützen Sie dabei mit individuell zusammengestellten Pflegehilfsmittelboxen, die Sie wirklich brauchen. Ob Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Desinfektionsmittel: Wir liefern Ihnen regelmäßig genau die Produkte, die für Ihren Pflegealltag wichtig sind. Unsere Boxen sind keine Standardpakete, sondern individuell abgestimmt und flexibel anpassbar. So sind Sie zuverlässig versorgt und entlastet.

Unser Service an Sie:

Wir können noch mehr

Von Rezepturen über Medikationsanalysen bis hin zur schnellen Belieferung: Bei uns bekommen Sie mehr als nur Medikamente.

Wir beraten Sie gerne

Ob vor Ort, telefonisch oder digital: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmittelboxen

Pflegehilfsmittelboxen werfen oft Fragen auf. Hier beantworten wir die wichtigsten Punkte klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Die Pflegehilfsmittelbox ist ein monatliches Versorgungspaket für pflegebedürftige Menschen, das bis zu einer Obergrenze von 40 € von der Pflegekasse übernommen wird. Auf diese Weise unterstützt der Staat die häusliche Pflege mit den wichtigsten Produkten und sorgt für finanzielle Entlastung. Grundlage für die Pflegehilfsmittelbox ist § 40 Abs. 2 SGB XI.

Alle Pflegebedürftigen, die sich in häuslicher Pflege befinden und mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 eingestuft sind, haben über die Pflegekasse einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro. Sie sind selber betroffen oder haben einen betroffenen Angehörigen? Dann kommen Sie gerne vorbei und erhalten Sie durch uns die passende Beratung.

Ebenfalls gut zu wissen

Wir liefern Ihre Medikamente kostenfrei nach Hause, lösen E-Rezepte unkompliziert ein und bieten mit App und Online-Shop flexible Wege, Ihre Bestellung zu verwalten.